Die im Meldeportal des Landes Baden-Württemberg hinterlegten Einwohnermeldedaten stehen für Private Auskunftsersuchen nach § 49 Bundesmeldegesetz (einfache Melderegisterauskünfte) zur Verfügung. Voraussetzung einer Auskunftserteilung ist die eindeutige Identifikation eines Einwohners. Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen (z.B. Auskunftssperre) wird eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem angefragten Melderegister erteilt, die den aktuellen Namen und die aktuelle, bzw. die letzte bekannte Adresse beinhaltet.

Informationen für Firmenkunden (Power-User)

Firmen, Vereinen, Kanzleien und andere privatrechtlichen Institutionen und Personen steht der automatisierte Auskunftsservice zur Verfügung. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns haben oder detailliertere Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen gern für weitere Auskünfte zur Verfügung. Am Schnellsten erreichen Sie Ihren Ansprechpartner, wenn Sie das auf unserer Seite Kontakt hinterlegte Kontaktformular verwenden.

Private Einzelanfragen

Die Bürgerauskunft für private Anfragen nicht registrierter Kunden steht über Service-BW (www.service-bw.de) zur Verfügung.
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006995